Kinderwagen im Treppenhaus abstellen – Ist das erlaubt

Keine Lust auf Probleme im Treppenhaus? Dann holen Sie sich jetzt Ihre Kinderwagenbox!
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Kinderwagen im Treppenhaus abstellen – Was sagt das Mietrecht?

Sie kennen die Situation vermutlich nur zu gut: Sie kommen mit Ihrem Kind vom Einkaufen zurück, der Kinderwagen ist schwer beladen – und oben wartet kein Aufzug. Wohin also mit dem Kinderwagen? Das Treppenhaus scheint die naheliegendste Lösung zu sein. Doch ist das Kinderwagen im Treppenhaus abstellen überhaupt erlaubt?

Die kurze Antwort: Ja, grundsätzlich schon. Das Treppenhaus und der Hausflur gehören zu den sogenannten Gemeinschaftsflächen eines Mehrfamilienhauses. Gemäß § 535 BGB sind diese Flächen Teil des Mietverhältnisses und dürfen von allen Mietern genutzt werden – und zwar nicht nur zum Durchgehen, sondern auch zum Abstellen von Gegenständen des täglichen Bedarfs, sofern die Nutzung vertragsgemäß und angemessen ist.

Allerdings gibt es keine einzelne Gesetzesnorm, die explizit regelt, ob ein Kinderwagen im Hausflur stehen darf. Die Rechtslage ergibt sich vielmehr aus einer Kombination von Mietrecht (BGB), Landesbauordnungen (Brandschutz), Rechtsprechung verschiedener Gerichte und der jeweiligen Hausordnung. In der Praxis bedeutet das: Es kommt auf den Einzelfall an. Entscheidend sind dabei die baulichen Gegebenheiten vor Ort, die Frage der Zumutbarkeit für die betroffene Familie und die Interessen der Mitbewohner und des Vermieters.

Die drei entscheidenden Faktoren

Ob Sie Ihren Kinderwagen im Treppenhaus abstellen dürfen, hängt von drei Kernfragen ab, die sich aus der Rechtsprechung ergeben:

Faktor Frage Erläuterung
Angewiesenheit Sind Sie auf die Abstellmöglichkeit im Treppenhaus angewiesen? Kein Aufzug, enge Wohnung, steile Treppen – all das spricht dafür, dass Ihnen das Hochschleppen nicht zuzumuten ist.
Platzverhältnisse Bietet der Hausflur genügend Platz? Der Kinderwagen darf andere Bewohner nicht wesentlich behindern. Eine Restbreite des Fluchtwegs muss gewährleistet bleiben.
Brandschutz Wird der Fluchtweg versperrt? Der Kinderwagen darf den Rettungsweg nicht unbenutzbar machen. Ein leicht verschiebbarer Kinderwagen ist allerdings kein starres Hindernis.

Das BGH-Urteil: Ihre Rechte als Eltern im Detail

✅ Kurz & knapp: Der Bundesgerichtshof hat 2006 entschieden (Az. V ZR 46/06): Mieter dürfen ihren Kinderwagen im Hausflur abstellen, wenn sie darauf angewiesen sind und der Fluchtweg nicht versperrt wird. Ein generelles Verbot ist unwirksam.

Das wegweisende BGH-Urteil vom 10. November 2006 (Az. V ZR 46/06) ist bis heute die zentrale Grundsatzentscheidung zum Thema Kinderwagen im Treppenhaus. Der Bundesgerichtshof stellte darin klar: Mieter dürfen Gemeinschaftsflächen – also auch den Hausflur – zum Abstellen eines Kinderwagens nutzen, wenn ihnen das Verbringen in die eigene Wohnung unter Berücksichtigung aller Umstände unzumutbar ist.

Das Gericht betonte dabei besonders, dass es Eltern nicht zugemutet werden kann, den schweren Kinderwagen mehrmals täglich über steile Treppen in die Wohnung zu schleppen – erst recht nicht, wenn gleichzeitig ein Kind auf dem Arm getragen werden muss. Die besondere Schutzwürdigkeit der Familie (Art. 6 GG) fließt dabei ausdrücklich in die Abwägung ein.

Weitere wichtige Urteile im Überblick

 

Gericht

Aktenzeichen Kernaussage
BGH V ZR 46/06 (2006) Grundsatzentscheidung: Abstellen erlaubt, wenn Mieter darauf angewiesen ist und Platzverhältnisse es zulassen.
LG Berlin 63 S 487/08 (2009) Generelles Verbot in Hausordnung ist unwirksam. Kinderwagen darf aber nicht angekettet werden. Brandschutz nur bei konkreter Verletzung relevant.
OLG Hamm 15 W 444/00 (2001) Bei zu engem Treppenhaus nur kurzzeitiges Abstellen erlaubt. Über Nacht muss eine andere Lösung gefunden werden.
AG Düsseldorf 22 C 15963/12 (2013) Verbotsklausel im Mietvertrag ist unwirksam (§ 307 BGB). Mieter im 4. OG ohne Aufzug dürfen Kinderwagen im Erdgeschoss abstellen.
AG Hamburg 49 C 15/17 (2017) Abstellen im Eingangsbereich ist regelmäßig erlaubt, da Kinderwagen nicht für Transport durchs Treppenhaus geeignet sind.
AG Schöneberg (div. Urteile) Gezielte Brandanschläge auf Kinderwagen reichen nicht, um Verbot zu begründen. Das Abstellen selbst verletzt keine Brandschutzvorschriften.

Hinweis: Diese Übersicht ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Streitigkeiten empfehlen wir, sich an einen Fachanwalt für Mietrecht oder den örtlichen Mieterverein zu wenden.

Brandschutz im Treppenhaus: Wann der Kinderwagen zum Problem wird

✅ Kurz & knapp: Ein Kinderwagen im Treppenhaus verstößt nicht automatisch gegen Brandschutzvorschriften. Entscheidend ist, ob der Fluchtweg konkret beeinträchtigt wird. Laut LG Berlin muss eine tatsächliche Verletzung der Brandschutzbestimmungen vorliegen – ein pauschaler Verweis reicht nicht aus.

Das Thema Brandschutz im Treppenhaus ist der häufigste Grund, den Vermieter und Hausverwaltungen anführen, wenn sie das Abstellen von Kinderwagen im Hausflur verbieten wollen. Und tatsächlich ist das Treppenhaus in den meisten Mehrfamilienhäusern der erste Flucht- und Rettungsweg. Die Landesbauordnungen der Bundesländer schreiben vor, dass dieser Weg jederzeit frei und ungehindert passierbar sein muss – sowohl für flüchtende Bewohner als auch für Rettungskräfte.

Doch das bedeutet nicht automatisch, dass ein Kinderwagen im Treppenhaus gegen diese Vorschriften verstößt. Das Landgericht Berlin hat in seinem Urteil von 2009 klargestellt, dass der Brandschutz nur dann als Argument gegen das Abstellen herangezogen werden kann, wenn die zuständigen Behörden eine konkrete Verletzung der Brandschutzbestimmungen feststellen. Ein pauschaler Verweis auf den Brandschutz reicht also nicht aus.

Was die Landesbauordnungen tatsächlich vorschreiben

Die Landesbauordnungen (LBO) der einzelnen Bundesländer enthalten keine expliziten Regelungen darüber, welche konkreten Gegenstände im Treppenhaus stehen dürfen und welche nicht. Sie formulieren vielmehr allgemeine Schutzziele: Gebäude müssen so geplant und instand gehalten werden, dass bei einem Brand die Rettung von Menschen möglich ist und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert wird.

In der Praxis bedeutet das: Der Kinderwagen darf im Treppenhaus stehen, solange eine ausreichende Restbreite des Fluchtwegs gewährleistet ist. Für Wohnhäuser wird in der Regel eine lichte Durchgangsbreite von mindestens 80 cm im Treppenhaus und 100 cm im Hausflur als ausreichend angesehen. Außerdem ist ein Kinderwagen – anders als ein Schrank oder Regal – ein leicht verschiebbares Hindernis, was bei der Beurteilung positiv berücksichtigt wird.

Brandlast: Ein häufig missverstandener Begriff

Vermieter argumentieren oft mit der ‚Brandlast‘, die ein Kinderwagen im Treppenhaus darstelle. Tatsächlich ist ein Kinderwagen ein brennbarer Gegenstand – Polster, Textilien und Kunststoff können im Ernstfall Feuer fangen. Allerdings ist die Brandlast eines einzelnen Kinderwagens vergleichsweise gering. Problematischer wird es, wenn sich im Treppenhaus mehrere Kinderwagen, Fahrräder, Schuhregale und Pflanzen ansammeln. Hier kann die Feuerwehr tatsächlich eine erhöhte Brandlast feststellen und ein Räumungsverlangen aussprechen.

Unser Tipp: Vermeiden Sie es, den Kinderwagen gemeinsam mit anderen brennbaren Gegenständen im Treppenhaus zu platzieren. Je weniger im Flur steht, desto weniger Angriffsfläche bieten Sie – sowohl für Brandschutz-Argumente als auch für Beschwerden der Nachbarn. Eine Aufbewahrungslösung vor dem Haus entschärft diese Problematik vollständig.

Hausordnung und Kinderwagen-Verbot: Was ist zulässig?

✅ Kurz & knapp: Ein generelles Verbot, Kinderwagen im Treppenhaus abzustellen, ist in einer Hausordnung rechtlich unwirksam. Es stellt laut mehreren Gerichtsurteilen eine unangemessene Benachteiligung der Mieter dar (§ 307 Abs. 1 BGB).

Viele Hausordnungen enthalten Formulierungen wie: ‚Das Aufstellen von Gegenständen jeglicher Art im Treppenhaus, insbesondere von Fahrrädern, Kinderwagen und Rollern, ist nicht gestattet.‘ Solche Pauschalverbote sind nach ganz überwiegender Rechtsmeinung unwirksam. Das LG Hamburg (Az. 316 S 10/91), das AG Hanau (Az. 34 C 1155/88) und das AG Düsseldorf (Az. 22 C 15963/12) haben unabhängig voneinander entschieden, dass solche Klauseln gegen § 307 Abs. 1 BGB verstoßen, weil sie den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache unangemessen einschränken.

Was darf die Hausordnung regeln?

Das bedeutet allerdings nicht, dass die Hausordnung zum Thema Kinderwagen überhaupt keine Regelungen treffen darf. Zulässig sind beispielsweise:

  • Hinweise auf die Einhaltung des Brandschutzes und die Freihaltung der Fluchtwege
  • Konkrete Angaben, an welcher Stelle im Erdgeschoss der Kinderwagen abgestellt werden darf
  • Die Aufforderung, den Kinderwagen platzsparend (z. B. zusammengeklappt) abzustellen
  • Regelungen zur zeitlichen Begrenzung (z. B. kein dauerhaftes Abstellen bei Nichtgebrauch)

Ist in der Hausordnung kein Hinweis zum Kinderwagen-Abstellen enthalten, gilt die allgemeine Rechtslage: Sie dürfen den Kinderwagen im Treppenhaus abstellen, wenn die oben genannten Voraussetzungen (Angewiesenheit, Platz, Brandschutz) erfüllt sind. Ihr Vermieter darf Ihnen das Abstellen allerdings auch ausdrücklich erlauben – zum Beispiel durch eine schriftliche Genehmigung oder eine entsprechende Klausel im Mietvertrag (vgl. LG Berlin, Az. 63 S 576/11).

Nachbarschaftsstreit vermeiden: Praxis-Tipps für Eltern

Die Rechtslage mag auf Ihrer Seite sein – aber das Zusammenleben im Mehrfamilienhaus funktioniert am besten, wenn alle aufeinander Rücksicht nehmen. Streit ums Treppenhaus kann das Klima in der Hausgemeinschaft nachhaltig vergiften. Deshalb haben wir für Sie ein paar Praxis-Tipps zusammengestellt, mit denen Sie Konflikten von vornherein aus dem Weg gehen.

Die 7 goldenen Regeln für das Kinderwagen-Abstellen

Nr. Regel So setzen Sie es um
1 Kommunikation first Sprechen Sie Ihre Nachbarn proaktiv an, bevor Sie den Kinderwagen zum ersten Mal im Flur abstellen. Ein freundliches Gespräch beugt vielen Konflikten vor.
2 Platzsparend abstellen Klappen Sie den Kinderwagen zusammen, wenn möglich, und stellen Sie ihn dicht an die Wand. Ideal: in einer Nische oder Ecke im Erdgeschoss.
3 Fluchtweg freihalten Achten Sie darauf, dass mindestens 80–100 cm Durchgangsbreite frei bleiben. Der Kinderwagen sollte leicht verschiebbar sein.
4 Sauberkeit beachten Dreckige Räder verschmutzen den Hausflur. Wischen Sie bei Bedarf kurz die Reifen ab oder legen Sie eine Unterlage unter den Kinderwagen.
5 Nicht anketten Das Anketten des Kinderwagens am Treppengeländer ist laut LG Berlin nicht erlaubt. Nutzen Sie andere Sicherungsmethoden.
6 Vermieter einbeziehen Holen Sie sich idealerweise eine schriftliche Genehmigung. Kiwabo stellt dafür sogar ein kostenloses Genehmigungsformular zum Download bereit.
7 Alternative suchen Eine dauerhafte Lösung wie eine Kinderwagengarage vor dem Haus beseitigt das Problem für alle Seiten und steigert sogar den Wohnkomfort.

 

Die smarte Alternative für Eltern

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Alternativen zum Treppenhaus: Wohin mit dem Kinderwagen?

So sehr die Rechtsprechung auch auf der Seite der Eltern steht – eine dauerhafte Lösung, bei der alle Seiten zufrieden sind, sieht anders aus als ein Kinderwagen im Treppenhaus. Glücklicherweise gibt es verschiedene Alternativen zum Kinderwagen im Treppenhaus, die deutlich mehr Komfort bieten.

Alternative Vorteile Nachteile Bewertung
Kellerraum Vorhanden, kostenlos, abschließbar Oft feucht, schwer zugänglich, kein ebenerdiger Zugang Nur bedingt geeignet: Tägliches Schleppen über Kellertreppen ist kaum zumutbar.
Wohnung Kein Streit, kein Diebstahlrisiko Platzmangel, Schmutz, tägliches Treppensteigen mit Kinderwagen Für Altbauwohnungen ohne Aufzug: nicht zumutbar (bestätigt durch BGH).
Fahrradkeller / Gemeinschaftsraum Ebenerdig möglich, geschützt Oft belegt, nicht abschließbar, kein individueller Platz Gut, wenn vorhanden und zugänglich. In vielen Häusern leider nicht gegeben.
Kinderwagengarage / Minigarage Ebenerdig, wetterfest, abschließbar, diebstahlsicher, individuell Anschaffungskosten (Kauf oder Miete), Genehmigung Vermieter nötig Optimale Lösung: Kein Schleppen, kein Streit, kein Brandschutz-Problem. Versicherungsschutz möglich.
Vorgarten / Hauseingang (ungeschützt) Schnell zugänglich Kein Diebstahl- oder Wetterschutz, Versicherung zahlt meist nicht Riskant: Hochwertige Kinderwagen werden gezielt gestohlen.

Die Tabelle zeigt deutlich: Eine abschließbare Kinderwagengarage vor dem Haus vereint alle Vorteile und beseitigt sämtliche Nachteile der anderen Optionen. Der Kinderwagen steht ebenerdig, ist vor Witterung und Diebstahl geschützt, das Treppenhaus bleibt frei – und der Nachbarschaftsfrieden ist gesichert.

Die kiwabo-Kinderwagenboxen wurden genau für dieses Problem entwickelt: Ein Berliner Vater, genervt vom täglichen Kinderwagen-Kampf im Treppenhaus, entwarf die erste kiwabo als persönliche Notlösung. Heute gibt es die Boxen in drei Größen (L, XL, XXL), sie werden in Berlin/Brandenburg fair und regional produziert und auf Wunsch direkt vor Ort montiert. Besonders praktisch: Die Boxen können flexibel gemietet werden – ab 17,99 € monatlich für die kiwabo L.

Versicherungsschutz: Was passiert bei Diebstahl im Treppenhaus?

✅ Kurz & knapp: Ein Kinderwagen, der im Treppenhaus gestohlen wird, ist über die Hausratversicherung oft nicht abgedeckt. Der Grund: Das Treppenhaus gilt versicherungstechnisch als Gemeinschaftsfläche – nicht als verschlossener Raum. Ein Zusatzbaustein oder eine abschließbare Aufbewahrung kann helfen.

Was viele Eltern nicht wissen: Steht Ihr Kinderwagen im Treppenhaus und wird gestohlen, zahlt Ihre Hausratversicherung in vielen Fällen nicht. Denn die Standard-Hausratversicherung deckt in der Regel nur Einbruchdiebstahl ab – also den Diebstahl aus verschlossenen Räumen wie Ihrer Wohnung oder einem abgeschlossenen Keller. Das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses gilt jedoch als frei zugänglicher Gemeinschaftsbereich.

Einige Versicherer bieten mittlerweile Zusatzbausteine an, die auch den ‚einfachen Diebstahl‘ von Kinderwagen abdecken. Die Entschädigungssummen sind hierbei allerdings oft auf 500 bis 1.500 Euro begrenzt – für hochwertige Marken-Kinderwagen im Wert von 800 bis 1.500 Euro reicht das unter Umständen nicht aus.

So verbessern Sie Ihren Versicherungsschutz

Der beste Weg, Ihren Versicherungsschutz zu optimieren, ist die Kombination aus einer guten Hausratversicherung und einer sicheren Aufbewahrung. Eine abschließbare Kinderwagenbox wird von vielen Hausratversicherungen als gesicherter Abstellraum anerkannt – ähnlich wie ein abgeschlossener Kellerraum. Das bedeutet: Wird der Kinderwagen aus einer verschlossenen Box gestohlen, greift in der Regel der reguläre Einbruchdiebstahl-Schutz Ihrer Hausratversicherung, und zwar ohne Sublimits.

Die kiwabo-Kinderwagenboxen sind mit robusten Stangenschlössern aus Edelstahl ausgestattet und werden von Hausratversicherungen als gesicherter Abstellort anerkannt. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihr Kinderwagen im Fall der Fälle auch finanziell abgesichert ist.

Checkliste: Kinderwagen im Treppenhaus – So machen Sie es richtig

Damit Sie auf der sicheren Seite sind – rechtlich, brandschutztechnisch und in der Nachbarschaft – haben wir alle wichtigen Punkte in einer übersichtlichen Checkliste zusammengefasst:

Punkt Erledigt?
Mietvertrag und Hausordnung auf Kinderwagen-Klauseln prüfen ___________
Platzverhältnisse im Treppenhaus prüfen (mind. 80 cm Restbreite?) ___________
Gespräch mit Nachbarn über Abstellplatz führen ___________
Schriftliche Genehmigung vom Vermieter einholen (Vorlage z. B. auf kiwabo.com) ___________
Kinderwagen platzsparend und dicht an der Wand abstellen ___________
Fluchtweg freihalten – nichts anketten oder festbinden ___________
Sauberkeit beachten (verschmutzte Räder abwischen, Unterlage verwenden) ___________
Hausratversicherung auf Kinderwagen-Klausel prüfen ___________
Langfristige Alternative prüfen (z. B. Kinderwagengarage / Kinderwagenbox) ___________
Kaufbeleg und Fotos des Kinderwagens für den Versicherungsfall aufbewahren ___________

FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Kinderwagen im Treppenhaus

Darf ich meinen Kinderwagen im Treppenhaus abstellen?

Ja, grundsätzlich schon. Der BGH hat 2006 entschieden (Az. V ZR 46/06), dass Mieter ihren Kinderwagen im Hausflur abstellen dürfen, wenn sie darauf angewiesen sind, die Platzverhältnisse es zulassen und der Fluchtweg nicht versperrt wird. Ein generelles Verbot ist unwirksam.

Kann mein Vermieter das Abstellen des Kinderwagens verbieten?

Ein pauschales Verbot in der Hausordnung oder im Mietvertrag ist nach herrschender Rechtsprechung unwirksam (§ 307 Abs. 1 BGB). Der Vermieter kann allerdings verlangen, dass der Kinderwagen platzsparend abgestellt wird und den Fluchtweg nicht versperrt. Bei konkreten Brandschutzverstößen kann das Abstellen untersagt werden.

Darf ich den Kinderwagen im Treppenhaus anketten?

Nein. Das LG Berlin hat entschieden, dass das Anketten eines Kinderwagens am Treppengeländer nicht zulässig ist, da es die Hauseingangstür und das Geländer versperren kann (Az. 63 S 487/08). Wenn Sie Ihren Kinderwagen vor Diebstahl schützen möchten, ist eine abschließbare Kinderwagenbox die bessere Alternative.

Was passiert, wenn mein Kinderwagen im Treppenhaus gestohlen wird?

Ein Diebstahl aus dem Treppenhaus wird versicherungstechnisch meist als ‚einfacher Diebstahl‘ eingestuft, der von Standard-Hausratversicherungen oft nicht abgedeckt ist. Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung einen entsprechenden Zusatzbaustein bietet. In einer abschließbaren Aufbewahrungsbox greift in der Regel der Einbruchdiebstahl-Schutz.

Gilt das gleiche Recht für Rollatoren und Rollstühle?

Ja, für Rollatoren und Rollstühle gelten sogar noch weitergehende Rechte. Vermieter müssen für geheingeschränkte Mieter im Zweifelsfall sogar einen geeigneten Abstellplatz bereitstellen. Das Abstellen von Rollatoren im Hausflur darf grundsätzlich nicht verboten werden, solange der Fluchtweg frei bleibt (AG Hannover, Az. 503 C 3987/05).

Wie breit muss der Fluchtweg mindestens sein?

Eine einheitliche bundesweite Regelung gibt es nicht. In der Praxis werden für Wohnhäuser mindestens 80 cm Restbreite im Treppenhaus und 100 cm im Hausflur als Richtwerte herangezogen. Entscheidend ist immer der Einzelfall und die Bewertung durch die zuständige Baubehörde oder Feuerwehr.

Was kostet eine Kinderwagengarage?

Die Preise variieren je nach Größe und Anbieter. Bei kiwabo gibt es die Kinderwagenbox L für Einzelkinderwagen ab 749 € (Kauf) oder ab 17,99 € monatlich (Miete). Die größeren Modelle XL (ab 899 € / 24,99 € mtl.) und XXL (ab 1.049 € / 27,99 € mtl.) bieten Platz für Doppelkinderwagen, Fahrradanhänger oder zusätzliches Zubehör. Im Kaufpreis ist bei kiwabo die Montage vor Ort inklusive.

Brauche ich eine Genehmigung für eine Kinderwagenbox vor dem Haus?

Ja, wenn die Box nicht auf Ihrem eigenen Grundstück steht, benötigen Sie die Zustimmung Ihres Vermieters oder Ihrer Hausverwaltung. Kiwabo stellt hierfür ein kostenloses Genehmigungsformular zum Download bereit, das die Kommunikation mit dem Vermieter vereinfacht.

Fazit: Der Kinderwagen muss nicht im Treppenhaus stehen

Ja, Sie dürfen Ihren Kinderwagen im Treppenhaus abstellen – die Rechtsprechung ist auf Seiten der Eltern. Aber: Die bessere Frage ist nicht ‚Darf ich?‘, sondern: Was ist die beste Lösung für meine Familie und meine Nachbarn?

Ein Kinderwagen im Treppenhaus ist für viele Familien ein täglicher Kompromiss: Schmutz im Flur, Brandschutz-Diskussionen, nervige Blicke der Nachbarn und die ständige Sorge vor Diebstahl. Eine abschließbare Kinderwagengarage beseitigt all diese Probleme auf einen Schlag – und macht den Alltag als Eltern ein ganzes Stück leichter.

Die Berliner Firma kiwabo hat genau für dieses Problem die passende Lösung entwickelt. Ob Sie die Box kaufen oder flexibel mieten – Sie gewinnen Komfort, Sicherheit und gute Nachbarschaft. Und falls Sie nicht sicher sind, welches Modell zu Ihnen passt: Das kiwabo-Team berät Sie persönlich und individuell.

Quellenverzeichnis

  1. Bundesgerichtshof (2006): Urteil vom 10.11.2006 – Az. V ZR 46/06. Mitbenutzungsrecht an Gemeinschaftsflächen; Abstellen von Kinderwagen im Hausflur. In: NJW 2007, 146. dejure.org
  2. Landgericht Berlin (2009): Urteil vom 15.09.2009 – Az. 63 S 487/08. Unwirksamkeit pauschaler Verbotsklauseln zum Abstellen von Kinderwagen im Treppenhaus; Anketten am Geländer unzulässig. In: GE 2009, 1495. mietrecht.org
  3. Oberlandesgericht Hamm (2001): Beschluss vom 03.07.2001 – Az. 15 W 444/00. Kurzzeitiges Abstellen von Kinderwagen bei engem Treppenhaus; Über-Nacht-Regelung. mietrecht.com
  4. Amtsgericht Düsseldorf (2013): Urteil vom 27.03.2013 – Az. 22 C 15963/12. Unwirksamkeit mietvertraglicher Klauseln zum Kinderwagenverbot (§ 307 Abs. 1 BGB). infranken.de
  5. Amtsgericht Hamburg (2017): Beschluss vom 18.01.2017 – Az. 49 C 15/17. Abstellen im Eingangsbereich des Erdgeschosses regelmäßig erlaubt. mietrecht.org
  6. Amtsgericht Hannover (o.D.): Urteil – Az. 503 C 3987/05. Abstellen von Rollatoren und Gehhilfen im Treppenhaus; Unzumutbarkeit des Abstellens im Freien wegen Diebstahl- und Vandalismusgefahr. gev-versicherung.de
  7. Landgericht Hamburg (1991): Urteil vom 06.08.1991 – Az. 316 S 10/91. Unwirksamkeit genereller Abstellverbote in Hausordnungen. mietrechtslexikon.de
  8. Amtsgericht Hanau (1989): Urteil vom 19.01.1989 – Az. 34 C 1155/88. Unangemessene Benachteiligung durch pauschale Verbotsklauseln. mietrechtslexikon.de
  9. Landgericht Berlin (2012): Urteil vom 31.07.2012 – Az. 63 S 576/11. Ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters zum Abstellen im Hausflur zulässig. mietrecht.org
  10. Amtsgericht Neukölln (2025): Urteil zur Zulässigkeit des Abstellens von Kinderwagen auch durch Besucher der Mieterin. In: Haus & Grund Region Schwetzingen-Hockenheim. hug-rsh.de
  11. Berliner Mieterverein e.V. (2023): Rechte im Treppenhaus – Achtung: Stolperfallen. In: MieterMagazin, Ausgabe 03/2023. berliner-mieterverein.de
  12. Deutscher Mieterbund e.V. (2006): Kinderwagen und Rollstuhl im Treppenhaus erlaubt – BGH schafft Rechtssicherheit bei Gemeinschaftsflächen. Pressemitteilung. verbaende.com
Bild von Christopher Weide
Christopher Weide

Erfinder und Gründer von kiwabo

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