Rollator auf Rezept ohne Pflegestufe: Ihr umfassender Leitfaden 2025 für mehr Mobilität und Sicherheit

Sichere Aufbewahrung für Ihre Mobilitätshilfen
Inhaltsverzeichnis

Mehr Mobilität und Lebensqualität – Ein Recht, keine Frage des Pflegegrads

Der Wunsch, selbstständig und mobil zu bleiben, ist ein zentraler Aspekt der Lebensqualität. Wenn das Gehen unsicherer wird, kann ein Rollator die entscheidende Unterstützung bieten, um weiterhin aktiv am Leben teilzunehmen. Doch viele Menschen zögern, diesen Schritt zu gehen, oft aus Unsicherheit über den Prozess und die Kosten. Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass ein Anspruch auf einen Rollator von der Krankenkasse zwingend an das Vorhandensein einer Pflegestufe (heute: Pflegegrad) geknüpft ist. Das ist nicht korrekt.

Dieser umfassende Leitfaden räumt mit Mythen auf und begleitet Sie verständlich und detailliert durch den gesamten Prozess. Wir erklären Ihnen, welche medizinischen Voraussetzungen wirklich zählen, wie Sie das ärztliche Rezept erhalten, welche Kosten auf Sie zukommen und wie Sie die typischen Herausforderungen des Alltags, die mit einem Rollator einhergehen, souverän meistern. Unser Ziel ist es, Ihnen das Wissen an die Hand zu geben, damit Sie selbstbestimmt und gut informiert Ihre Mobilität zurückgewinnen können.

Die entscheidende Hürde: Wann ist ein Rollator „medizinisch notwendig“?

Der Schlüssel zur Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) liegt in einem einzigen Kriterium: der „medizinischen Notwendigkeit“. Dieser Begriff ist im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (§ 33 SGB V) verankert und bildet die rechtliche Grundlage für den Anspruch auf Hilfsmittel.² Es ist entscheidend zu verstehen, dass hier die Krankenkasse zuständig ist, nicht die Pflegekasse. Die Krankenkasse prüft, ob das Hilfsmittel erforderlich ist, um den Erfolg einer Krankenbehandlung zu sichern, einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder eine bestehende Behinderung auszugleichen.² Ein Pflegegrad ist für diese Beurteilung nicht erforderlich.¹

Konkrete Beispiele für medizinische Indikationen

Die medizinische Notwendigkeit wird durch eine ärztliche Diagnose untermauert. Ärzte können einen Rollator bei einer Vielzahl von gesundheitlichen Beeinträchtigungen verordnen. Typische Diagnosen und Indikationen sind unter anderem:

  • Allgemeine Gangstörungen und Mobilitätseinschränkungen: Dies ist die häufigste Begründung, oft erfasst unter dem ICD-10-Code R26 („Störungen des Ganges und der Mobilität“).⁵
  • Chronische Erkrankungen: Krankheitsbilder wie Arthrose in den Hüft- oder Kniegelenken, Parkinson, Multiple Sklerose oder schwere Herz-Kreislauf-Erkrankungen können die Gehfähigkeit stark einschränken.¹
  • Zustand nach Operationen: Nach dem Einsatz eines künstlichen Hüft- oder Kniegelenks (TEP) oder nach Wirbelsäulenoperationen dient der Rollator der sicheren Mobilisierung in der Rehabilitationsphase.⁵
  • Gleichgewichtsstörungen und Sturzprophylaxe: Auch ohne eine spezifische Gelenkerkrankung kann eine allgemeine Gangunsicherheit oder Schwindel das Sturzrisiko erhöhen. Ein Rollator wird hier präventiv eingesetzt, um Stürze und deren oft schwerwiegende Folgen zu vermeiden.²

Wer verschreibt den Rollator?

Die erste und wichtigste Anlaufstelle ist in der Regel Ihr Hausarzt. Er kennt Ihre Krankengeschichte und kann Ihre Gesamtsituation am besten beurteilen.⁴ Aber auch Fachärzte wie Orthopäden, Neurologen oder Geriater können eine entsprechende Verordnung ausstellen, insbesondere wenn die Gehbeschwerden im Zusammenhang mit einer spezifischen Erkrankung aus ihrem Fachgebiet stehen.⁶

Die proaktive Vorbereitung: Mehr als nur ein Rezept abholen

Der entscheidende Faktor für die Qualität Ihrer Versorgung liegt in der Detailtiefe der ärztlichen Verordnung. Ein einfaches Rezept mit dem Vermerk „1 Rollator“ führt fast immer zur Versorgung mit einem einfachen Standard-Kassenmodell, das für viele Bedürfnisse unzureichend sein kann.⁷ Eine gut begründete Verordnung hingegen kann den Weg zu einem höherwertigen Modell, wie einem leichten und wendigen Leichtgewichtrollator, ebnen.⁵

Hier können und sollten Sie als Patient aktiv werden. Ihre Rolle ist nicht passiv; Sie liefern Ihrem Arzt die Argumente für eine detaillierte Begründung. Führen Sie vor Ihrem Arzttermin eine Woche lang ein „Mobilitätstagebuch“. Notieren Sie darin ganz konkret, wo und wann Sie im Alltag auf Schwierigkeiten stoßen:

  • „Montag: Einkauf im Supermarkt. Konnte den Korb nicht tragen und mich gleichzeitig sicher bewegen.“
  • „Dienstag: Spaziergang zum Park. Musste nach 150 Metern anhalten, da keine Sitzgelegenheit vorhanden war und die Kraft nachließ.“
  • „Donnerstag: Weg zur Apotheke. Auf dem unebenen Gehweg gestolpert, konnte mich gerade noch fangen.“

Mit dieser Dokumentation geben Sie Ihrem Arzt greifbare, medizinisch relevante Informationen an die Hand. Er kann diese nutzen, um auf dem Rezept präzise zu begründen, warum nicht nur irgendein Rollator, sondern vielleicht ein leichteres Modell mit Sitzfläche und Korb für Sie medizinisch notwendig ist, um Ihre Selbstständigkeit zu erhalten und Stürze zu vermeiden.

Der Weg zum Rollator auf Rezept: Eine detaillierte Schritt-für-Schritt-Anleitung

Der Prozess von der ersten Überlegung bis zum Erhalt des Rollators kann auf den ersten Blick bürokratisch wirken. Mit einer klaren Anleitung lässt er sich jedoch unkompliziert und zielgerichtet bewältigen.

Schritt 1: Das Arztgespräch – Die Grundlage

Nutzen Sie Ihr vorbereitetes Mobilitätstagebuch als Gesprächsgrundlage. Schildern Sie Ihrem Arzt präzise Ihre Alltagsprobleme. Sprechen Sie auch gezielt an, welche Eigenschaften für Sie wichtig wären. Wenn Sie beispielsweise in einer oberen Etage ohne Aufzug wohnen oder den Rollator häufig im Auto transportieren müssen, ist das Gewicht ein entscheidender Faktor. Bitten Sie Ihren Arzt, die Notwendigkeit für einen Leichtgewichtrollator auf dem Rezept zu vermerken und medizinisch zu begründen, zum Beispiel mit „erhebliche Muskelschwäche“ oder „Notwendigkeit des täglichen Transports über Treppen“.⁵

Schritt 2: Die ärztliche Verordnung (Rezept) – Das wichtigste Dokument

Das Rezept ist Ihr offizieller Antrag. Prüfen Sie es sorgfältig auf Vollständigkeit. Folgende Angaben sind unerlässlich:

  • Ihre Patientendaten: Vollständiger Name, Geburtsdatum und Adresse.⁸
  • Die Diagnose: Der medizinische Grund für die Verordnung (z.B. „Gonarthrose beidseits mit Gangunsicherheit“).⁸
  • Die Verordnung: Genaue Bezeichnung des Hilfsmittels. Ideal ist nicht nur „Rollator“, sondern eine präzisere Angabe wie „Leichtgewichtrollator zur Sturzprophylaxe und Sicherung der Mobilität im Alltag“.⁸
  • Arztdaten: Stempel und Unterschrift des Arztes.⁸
  • Hilfsmittelverzeichnisnummer (HMV-Nummer): Jedes abrechenbare Hilfsmittel ist im GKV-Hilfsmittelverzeichnis mit einer 10-stelligen Nummer gelistet. Für Rollatoren beginnt diese mit der Produktgruppe 10.¹⁰ Wenn Ihr Arzt ein bestimmtes Modell oder einen bestimmten Typ (z.B. Leichtgewichtrollator) für medizinisch notwendig hält, kann er die entsprechende HMV-Nummer auf dem Rezept vermerken. Dies erleichtert die Abwicklung mit der Krankenkasse und dem Sanitätshaus erheblich.⁵

Schritt 3: Das Rezept einlösen – Sanitätshaus oder Krankenkasse?

Mit dem gültigen Rezept haben Sie zwei Hauptwege:

  • Der direkte Weg zum Sanitätshaus: Dies ist der häufigste und oft schnellste Weg. Sie gehen mit Ihrem Rezept zu einem Sanitätshaus, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Dies ist wichtig, da nur Vertragspartner direkt mit der Kasse abrechnen dürfen.¹¹ Das Sanitätshaus berät Sie, kümmert sich um die Genehmigung bei der Kasse und bestellt den Rollator.
  • Der Weg über die Krankenkasse: Sie können das Rezept auch direkt bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Diese prüft den Antrag und teilt Ihnen dann mit, bei welchem Vertragspartner Sie Ihren Rollator erhalten können.¹¹ Einige Kassen bieten hierfür auch Online-Portale an.¹

Schritt 4: Die Versorgung und Einweisung

Ein seriöses Sanitätshaus wird Sie nicht nur mit dem Hilfsmittel versorgen, sondern auch eine fachgerechte Einweisung durchführen. Dazu gehört die korrekte Einstellung der Griffhöhe auf Ihre Körpergröße, die Erklärung der Bremsfunktion (Fahr- und Feststellbremse) und des Faltmechanismus.¹¹ Nehmen Sie sich Zeit für diese Einweisung und üben Sie die Handhabung direkt vor Ort.

Schritt Ihre Aufgabe Wichtiger Tipp
1. Vorbereitung Führen Sie ein „Mobilitätstagebuch“, um Ihre täglichen Schwierigkeiten zu dokumentieren. Informieren Sie sich über verschiedene Rollator-Typen. Eine gute Dokumentation ist die beste Grundlage für eine detaillierte ärztliche Begründung auf dem Rezept.
2. Arztbesuch Besprechen Sie Ihre dokumentierten Probleme mit dem Arzt. Äußern Sie Wünsche (z.B. geringes Gewicht) und bitten Sie um eine präzise Verordnung. Fragen Sie den Arzt, ob er die Notwendigkeit für ein spezielles Modell (z.B. Leichtgewicht) begründen und die HMV-Nummer eintragen kann.
3. Rezept einlösen Suchen Sie ein Sanitätshaus, das Vertragspartner Ihrer Krankenkasse ist. Legen Sie dort das Rezept vor und lassen Sie sich beraten. Fragen Sie bei Ihrer Krankenkasse nach einer Liste der Vertragspartner in Ihrer Nähe, um sicherzugehen.
4. Versorgung Nehmen Sie an der fachgerechten Einweisung teil. Lassen Sie den Rollator exakt auf Ihre Körpergröße einstellen und üben Sie die Bedienung. Bestehen Sie auf einer gründlichen Einweisung. Ein falsch eingestellter Rollator kann das Sturzrisiko erhöhen.

Kassenmodell vs. Wunschmodell: Was die Krankenkasse zahlt – und was nicht

Die finanzielle Seite ist für die meisten Menschen ein entscheidender Punkt. Hier ist es wichtig, die verschiedenen Modelle und Kostenstrukturen genau zu kennen, um eine informierte Entscheidung zu treffen.

Das „Kassenmodell“ – Die Basisversorgung

Wenn Ihr Rezept genehmigt wird, haben Sie Anspruch auf eine Standardversorgung. Dieses sogenannte „Kassenmodell“ erfüllt die grundlegenden medizinischen Anforderungen, hat aber auch charakteristische Nachteile:

  • Material und Gewicht: Kassenmodelle bestehen meist aus robustem, aber schwerem Stahl und wiegen oft zwischen 8 und 12 kg.⁹ Das Anheben über Bordsteine oder das Tragen über Stufen wird damit zur Kraftprobe.
  • Faltmechanismus: Sie sind in der Regel „Querfalter“, was bedeutet, dass sie sich in der Breite zusammenklappen lassen. Im gefalteten Zustand sind sie oft sperrig und stehen nicht von allein.¹²
  • Eigentumsverhältnis: Das Wichtigste: Das Kassenmodell ist fast immer eine Leihgabe der Krankenkasse oder des Sanitätshauses. Es geht nicht in Ihr Eigentum über und muss nach Ablauf der Nutzungsdauer oder wenn es nicht mehr benötigt wird, zurückgegeben werden.⁹ Oft erhalten Sie auch ein wiederaufbereitetes Gebrauchtgerät.⁹

Die gesetzliche Zuzahlung

Für die Versorgung mit einem Kassenmodell fällt für volljährige Versicherte eine gesetzliche Zuzahlung an. Diese beträgt 10 % des Abgabepreises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro.¹ Diese Zuzahlung leisten Sie direkt an das Sanitätshaus. Personen, die ihre jährliche Belastungsgrenze (2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %) erreicht haben, können sich von der Zuzahlung befreien lassen.⁹

Der Leichtgewichtrollator – Ein Plus an Komfort und Lebensqualität

Moderne Leichtgewichtrollatoren bieten deutliche Vorteile gegenüber den Standardmodellen. Sie bestehen aus Aluminium oder ultraleichtem Carbon, wiegen oft nur 5 bis 8 kg und sind dadurch wesentlich einfacher zu handhaben.¹⁵ Sie verfügen meist über einen praktischen „Längsfaltmechanismus“, der sie mit einem Handgriff schmal zusammenklappen lässt, sodass sie im gefalteten Zustand selbstständig stehen und leicht zu transportieren sind.¹⁴

Die „wirtschaftliche Aufzahlung“ – Der Weg zum Wunschmodell

Wünschen Sie sich ein solches komfortableres Modell, das über die medizinisch notwendige Basisversorgung hinausgeht, kommt die „wirtschaftliche Aufzahlung“ ins Spiel. Dabei übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten in Höhe der Versorgungspauschale für ein Standardmodell (dieser Betrag variiert je nach Kasse und Region, liegt aber oft zwischen 60 und 100 Euro). Die Differenz zum Kaufpreis des von Ihnen gewählten höherwertigen Modells tragen Sie selbst.¹³

Doch hier ist Vorsicht geboten. Eine Aufzahlung bedeutet nicht automatisch, dass der Rollator Ihnen gehört. In vielen Verträgen zwischen Sanitätshäusern und Krankenkassen ist geregelt, dass auch aufzahlungspflichtige Modelle Eigentum des Sanitätshauses bleiben.⁴ Zudem kann es vorkommen, dass der Privatkauf eines Wunschmodells im freien Handel (z.B. online) günstiger ist als die Versorgung über Rezept mit Aufzahlung im Sanitätshaus, da der Wettbewerb im freien Markt die Preise drückt.⁴

Klären Sie daher unbedingt zwei Punkte schriftlich, bevor Sie einer Aufzahlung zustimmen:

  • Die Eigentumsfrage: „Geht der Rollator nach der Aufzahlung in mein uneingeschränktes Eigentum über?“
  • Der Endpreis: Vergleichen Sie den Preis, den Sie nach Abzug der Kassenleistung zahlen müssen, mit den Preisen für dasselbe Modell im freien Online-Handel.

 

Merkmal Kassenmodell (Standard) Leichtgewichtrollator (Wunschmodell)
Gewicht ca. 8 – 12 kg ca. 5 – 8 kg
Material Stahl Aluminium, Carbon
Faltmechanismus Querfalter (oft sperrig, nicht stehend) Längsfalter (kompakt, meist selbststehend)
Eigentum Leihgabe der Kasse/des Sanitätshauses Meist Privateigentum (nach Klärung!)
Kosten Gesetzliche Zuzahlung (5 – 10 €) Wirtschaftliche Aufzahlung (z.B. 150 – 500 €)
Ideal für Seltene Nutzung, geringe körperliche Anforderungen, reiner Basisbedarf Tägliche aktive Nutzung, Transport im Auto/ÖPNV, Wohnen mit Treppen

Sichere Aufbewahrung für Ihren Rollator

Schützen Sie Ihren Rollator vor Diebstahl und Wetter – mit einer abschließbaren Box direkt vor der Haustür, ganz ohne Treppen.

Die clevere Lösung: Sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten

Die Lösung für diese alltäglichen Herausforderungen ist ebenso einfach wie effektiv: eine persönliche, abschließbare Aufbewahrungsmöglichkeit direkt vor der Haustür. Eine solche Rollator-Box schützt Ihr wertvolles Hilfsmittel und macht dessen tägliche Nutzung mühelos und sicher.

Eine hochwertige Aufbewahrungsbox bietet eine ganze Reihe von Vorteilen:

  • Sicherheit und Schutz: Eine robuste, abschließbare Box aus wetterfesten Materialien mit einem soliden Schloss schützt Ihren Rollator zuverlässig vor Diebstahl und Vandalismus.
  • Komfort und Barrierefreiheit: Der größte Gewinn im Alltag ist das „ebenerdige Parken“. Kein mühsames Schleppen mehr die Treppen hoch. Ihr Rollator wartet sicher und trocken direkt vor der Tür auf seinen nächsten Einsatz.
  • Ordnung für die Hausgemeinschaft: Die Eingangsbereiche und Treppenhäuser bleiben frei, aufgeräumt und sicher. Dies vermeidet nicht nur Konflikte, sondern schont auch Wände und Geländer vor Schrammen.
  • Zusätzlicher Stauraum: In der Box findet nicht nur der Rollator Platz, sondern auch Zubehör wie ein Regenschirm, der Stockhalter oder ein Regenschutz.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Ihre Fragen, unsere Antworten

Was tue ich, wenn die Krankenkasse meinen Antrag auf einen Rollator ablehnt?

Legen Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch ein. Bitten Sie Ihren Arzt um eine detailliertere medizinische Begründung für die Notwendigkeit des Hilfsmittels. Unterstützung und kostenlose Beratung erhalten Sie bei Sozialverbänden wie dem VdK oder der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD).¹

Wie oft habe ich Anspruch auf einen neuen Rollator auf Rezept?

In der Regel wird ein Rollator für einen Versorgungszeitraum von etwa 3 bis 5 Jahren bewilligt. Bei einer wesentlichen Verschlechterung Ihres Gesundheitszustandes kann Ihr Arzt jedoch auch früher eine neue, begründete Verordnung ausstellen.¹

Wer repariert meinen Rollator, wenn er kaputt ist?

Handelt es sich um ein Kassenmodell (Leihgabe), ist das Sanitätshaus, das ihn geliefert hat, für Reparaturen und Wartung zuständig. Diese sind für Sie in der Regel kostenlos. Bei einem privat gekauften Rollator tragen Sie die Reparaturkosten selbst.¹¹

Kann ich mir auch online einen Rollator auf Rezept bestellen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich, erfordert aber eine genaue Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse vor dem Kauf. Meist müssen Sie in Vorkasse treten und reichen die Rechnung anschließend zur Erstattung ein. Klären Sie den genauen Prozess unbedingt vorab, um nicht auf den Kosten sitzen zu bleiben.¹⁶

Was ist das GKV-Hilfsmittelverzeichnis?

Das ist eine vom GKV-Spitzenverband geführte, öffentliche Liste von Produkten, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden können. Sie dient als Orientierung für Ärzte, Kassen und Patienten, ist aber nicht abschließend. Rollatoren finden Sie in der Produktgruppe 10 „Gehhilfen“.¹⁰

Anlaufstellen und weiterführende Hilfe: Sie sind nicht allein

Auf dem Weg zu Ihrem Hilfsmittel und bei Fragen zu Ihren Rechten sind Sie nicht auf sich allein gestellt. Zahlreiche Organisationen bieten kostenlose und unabhängige Beratung und Unterstützung an.

  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD): Die UPD berät Sie kostenfrei und neutral zu all Ihren gesundheitlichen und rechtlichen Fragen im Gesundheitssystem, auch bei Problemen mit der Krankenkasse. Sie ist bundesweit unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 0117722 erreichbar.¹⁷
  • Sozialverband VdK: Der VdK ist ein starker Partner in sozialrechtlichen Angelegenheiten. Seine Mitglieder erhalten kompetente Rechtsberatung und Unterstützung, insbesondere wenn es darum geht, einen Widerspruch gegen eine abgelehnte Leistung durchzusetzen.⁷
  • Verbraucherzentralen: Bei vertraglichen Problemen mit Sanitätshäusern, Fragen zu Aufzahlungen oder Gewährleistungsansprüchen bieten die Verbraucherzentralen der Bundesländer wertvolle rechtliche Beratung und Unterstützung.³
  • GKV-Spitzenverband: Auf der Webseite des GKV-Spitzenverbandes können Sie das Hilfsmittelverzeichnis direkt online einsehen und sich über gelistete Produkte und deren Anforderungen informieren.¹⁰

Fazit: Nehmen Sie Ihre Mobilität selbst in die Hand

Die Anschaffung eines Rollators auf Rezept ohne anerkannten Pflegegrad ist kein Privileg, sondern ein verbrieftes Recht für jeden gesetzlich Versicherten, bei dem eine medizinische Notwendigkeit besteht. Der Schlüssel zum Erfolg liegt in einer guten Vorbereitung, einem informierten Gespräch mit Ihrem Arzt und dem Wissen um Ihre Rechte und Möglichkeiten. Lassen Sie sich nicht von bürokratischen Hürden entmutigen.

Ein Rollator ist mehr als nur eine Gehhilfe – er ist ein Werkzeug für ein selbstbestimmtes Leben. Doch die wahre Unabhängigkeit zeigt sich erst im Alltag. Deshalb ist es ebenso wichtig, nicht nur über die Anschaffung des Hilfsmittels nachzudenken, sondern auch über dessen sichere und komfortable Integration in Ihr tägliches Leben. Eine durchdachte Aufbewahrungslösung sorgt dafür, dass Ihre neu gewonnene Mobilität nicht an der eigenen Haustür endet, sondern Ihnen jeden Tag aufs Neue Freiheit und Sicherheit schenkt.

Quellenverzeichnis

  1. Rollator auf Rezept (2025): Der umfassende Leitfaden für mehr Mobilität im Alltag. https://www.pflege-panorama.de/ratgeber/rollator-auf-rezept-der-umfassende-leitfaden-fuer-mehr-mobilitaet-im-alltag/
  2. Bundesministerium der Justiz (2025): Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – § 33 Hilfsmittel. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__33.html
  3. Verbraucherzentrale (2025): Hilfsmittel – Was tun bei Ablehnung der Krankenkasse? https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/krankenversicherung/hilfsmittel-was-tun-bei-ablehnung-der-krankenkasse-62294
  4. Gorilla Gesund (2025): Ich brauche einen Rollator. Was muss ich tun? https://gorillagesund.de/blogs/magazin-gesund-gehen/ich-brauche-einen-rollator-was-muss-ich-tun
  5. Sanoa.net (2025): Leichtgewichtrollator. https://sanoa.net/hilfsmittel/leichtgewichtrollator/
  6. Pflege.de (2025): Rollator & Gehwagen. https://www.pflege.de/hilfsmittel/gehhilfen/rollator-gehwagen/
  7. Sozialverband VdK Berlin-Brandenburg e.V. (2025): Wie komme ich an einen Rollator? https://berlin-brandenburg.vdk.de/aktuelles/aktuelle-meldung/wie-komme-ich-an-einen-rollator/
  8. Joviva (2025): Rollator auf Rezept: So erhältst du Unterstützung. https://www.joviva.de/ratgeber/rollatoren/rollator-auf-rezept
  9. Sanitäts-Online (2025): Rollator auf Rezept – So bekommen Sie eine Gehhilfe von der Krankenkasse. https://www.sanitaets-online.de/ratgeber/rollatoren/krankenkasse-zuschuss
  10. GKV-Spitzenverband (2025): Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes. https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/
  11. BARMER (2025): Rollatoren für mehr Mobilität. https://www.barmer.de/unsere-leistungen/leistungen-a-z/hilfsmittel/hilfsmittel-a-z/rollatoren-1056008
  12. KONSUMENT.AT (2025): Rollatoren – Zwei-Klassen-Gesellschaft. https://konsument.at/freizeit-familie/rollatoren
  13. Drive Medical (2024): Rollatoren: Standard, Premium oder Leichtgewicht? https://drivedevilbiss.com/de/news-artikel/2024/standard_premium_leichtgewichtrollator
  14. Sanitäts-Online (2025): Rollatoren: Alles, was Sie vor dem Kauf wissen sollten. https://www.sanitaets-online.de/ratgeber/rollatoren/rollatoren-ratgeber
  15. Samedo (2025): Rollator kaufen: Gewusst wie! 3 Gründe für Leichtgewichtrollatoren. https://www.samedo.de/blogs/all/rollator-kaufen-gewusst-wie-3-grunde-fur-leichtgewichtrollatoren
  16. Sani-Aktiv (2025): Rollator auf Rezept kaufen: Das ist zu beachten. https://www.sani-aktiv.de/rollator-auf-rezept/
  17. Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (2025): Der Patientenbeauftragte. https://patientenbeauftragter.de/unabhaengige-patientenberatung-deutschland/
Bild von Christopher Weide
Christopher Weide

Erfinder und Gründer von kiwabo

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