Mini-Garagen über Hausratsversicherung versichern – Das gilt es zu beachten

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Hausratsversicherung: Grundlagen und Besonderheiten für Außenbesitz

Die Hausratversicherung bildet eine wesentliche Säule in der privaten Absicherung. Sie schützt das gesamte bewegliche Eigentum innerhalb der Wohnung oder des Hauses gegen Risiken wie Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasserschäden sowie Sturm und Hagel. Von Möbeln über Elektrogeräte bis hin zu Kleidung und persönlichen Gegenständen – all dies fällt unter den Schutzschirm dieser Versicherung, solange es sich innerhalb der Wohnräume befindet.

 

Jedoch ergeben sich Besonderheiten und potenzielle Deckungslücken, sobald es um Gegenstände geht, die regelmäßig oder dauerhaft außerhalb der eigentlichen Wohnräume genutzt oder aufbewahrt werden. Dies betrifft insbesondere Mobilitätshilfen wie Fahrräder, Kinderwagen und Rollatoren, die aufgrund ihrer Natur und Verwendung oft in Treppenhäusern, Höfen oder speziellen Abstellräumen untergebracht sind.

 

Für diese Objekte gelten in der Regel besondere Bedingungen:

  • Fahrräder: Viele Versicherungen bieten einen begrenzten Grundschutz für Fahrräder, der jedoch oft an spezifische Bedingungen geknüpft ist. Die Deckung kann auf einen bestimmten Prozentsatz der Versicherungssumme oder einen Höchstbetrag begrenzt sein. Zudem unterscheiden Versicherer häufig zwischen Diebstahl aus verschlossenen Räumen und Diebstahl im Freien.
  • Kinderwagen: Obwohl sie grundsätzlich zum Hausrat zählen, kann der Versicherungsschutz eingeschränkt sein, wenn sie außerhalb der Wohnung abgestellt werden. Die genauen Bedingungen variieren je nach Versicherer und Police.
  • Rollatoren: Als Hilfsmittel nehmen Rollatoren eine Sonderstellung ein. Ihre Einordnung kann zwischen Hausrat und medizinischem Hilfsmittel schwanken, was Auswirkungen auf den Versicherungsschutz hat.

 

Die Herausforderung bei diesen Gegenständen liegt in ihrer zwiespältigen Natur: Einerseits gehören sie zum Hausrat, andererseits werden sie regelmäßig außerhalb der Wohnung genutzt und gelagert. Dies führt zu spezifischen Anforderungen seitens der Versicherer, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten.

 

Um diesen Herausforderungen zu begegnen und einen adäquaten Versicherungsschutz für Gegenstände außerhalb der Wohnung zu gewährleisten, gewinnen sichere Aufbewahrungslösungen zunehmend an Bedeutung. Speziell konzipierte Aufbewahrungsboxen oder Mini-Garagen, wie sie von Kiwabo angeboten werden, können eine entscheidende Rolle spielen, um die Anforderungen der Versicherungen zu erfüllen und Deckungslücken zu schließen.

 

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass nicht jede Aufbewahrungsbox oder -lösung von Versicherungen anerkannt wird. Versicherungsunternehmen stellen oft spezielle und strenge Anforderungen an diese Aufbewahrungssysteme. Einfache DIY-Lösungen, umfunktionierte “Mülltonnenboxen” oder gewöhnliche Gartenhäuschen erfüllen in der Regel nicht die Sicherheitsstandards der Versicherer. Die Anerkennung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Qualität des Schließsystems, der Stabilität der Konstruktion, der Art der Befestigung und der professionellen Installation. Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, kann ein umfassender Versicherungsschutz für die außerhalb der Wohnung gelagerten Gegenstände gewährleistet werden.

 

In den folgenden Abschnitten werden wir diese spezifischen Anforderungen der Versicherungen im Detail beleuchten und erläutern, wie unsere modernen Mini-Garagen diesen gerecht werden.

Versicherungsanforderung 1: Abschließbarkeit

Eine der zentralen Anforderungen von Hausratversicherungen für den Schutz von Gegenständen außerhalb der Wohnung ist die Abschließbarkeit des Aufbewahrungsortes. Diese Bedingung gilt insbesondere für Mobilitätshilfen wie Fahrräder, Kinderwagen und Rollatoren, die häufig in gemeinschaftlich genutzten Bereichen oder im Freien abgestellt werden.

 

Versicherungen legen großen Wert auf die Abschließbarkeit, da sie das Diebstahlrisiko erheblich reduziert und im Schadensfall entscheidend für die Anerkennung des Versicherungsanspruchs sein kann. Versicherte müssen nachweisen können, dass sie angemessene Vorkehrungen zum Schutz ihres Eigentums getroffen haben, um ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen.

 

Die Anforderungen der Versicherungen gehen jedoch oft über ein einfaches Schloss hinaus. Viele Versicherer fordern robuste, manipulationssichere Schließmechanismen. Zudem sollte der zu schützende Gegenstand idealerweise vollständig umschlossen und von außen weder sichtbar noch zugänglich sein. Außerdem muss die Abschließbarkeit eine dauerhafte Eigenschaft der Aufbewahrungslösung sein, nicht nur eine temporäre Maßnahme.

 

Bei der Wahl einer geeigneten Aufbewahrungslösung ist es wichtig, diese Anforderungen zu berücksichtigen. Improvisierte Lösungen oder Mehrzweckaufbewahrungen werden von Versicherungen oft nicht als ausreichend sicher anerkannt. Dies betrifft insbesondere DIY-Lösungen, umfunktionierte “Mülltonnenboxen” oder Gartenhäuschen. Obwohl diese auf den ersten Blick praktisch erscheinen mögen, erfüllen sie in der Regel nicht die strengen Sicherheitsanforderungen der Versicherungen, da sie oft keinen ausreichenden Schutz gegen Einbruch und Diebstahl bieten und im Schadensfall zu Problemen bei der Versicherungsregulierung führen.

 

Stattdessen bevorzugen Versicherungen speziell konzipierte Aufbewahrungssysteme, die als vollwertige, sichere Aufbewahrungsorte gelten. Solche Systeme, wie beispielsweise die Mini-Garagen von Kiwabo, sind darauf ausgelegt, die Sicherheits- und Abschließbarkeitsstandards der Versicherungen zu erfüllen.

Versicherungsanforderung 2: Professionelle Montage & Installation

Neben der Abschließbarkeit legen Versicherungen großen Wert auf die korrekte Montage und sichere Befestigung von Aufbewahrungssystemen für Gegenstände außerhalb der Wohnung. Diese Anforderungen dienen dazu, den Diebstahlschutz zu erhöhen und die Stabilität der Aufbewahrungslösung zu gewährleisten.

 

Für Versicherungen sind folgende Aspekte bei der Montage und Installation besonders wichtig:

  • Professionelle Installation: Viele Versicherer verlangen eine fachgerechte Montage durch qualifizierte Fachkräfte. Dies stellt sicher, dass die Aufbewahrungssysteme korrekt und sicher installiert werden.
  • Feste Verankerung: Die Boxen oder Garagen müssen fest mit dem Untergrund verbunden sein. Dies kann durch direkte Bodenbefestigung oder mittels einer stabilen Fundamentplatte erfolgen.
  • Widerstandsfähigkeit: Die Befestigung muss robust genug sein, um Einbruchsversuchen standzuhalten und auch bei widrigen Wetterbedingungen stabil zu bleiben.
  • Dokumentation: Für den Versicherungsfall ist es wichtig, die fachgerechte Montage und Installation nachweisen zu können. Professionelle Anbieter stellen in der Regel entsprechende Dokumente zur Verfügung.

 

Unsere Mini-Garagen vereinen alle diese Aspekte: Die Montage und Installation erfolgt ausschließlich durch geschulte Monteure, was den Versicherungsanforderungen in vollem Umfang entspricht. Zudem können die Boxen je nach örtlichen Gegebenheiten entweder direkt im Boden verankert oder mittels einer speziellen Stahlfundamentplatte befestigt werden. Selbstverständlich erhalten unsere KundInnen nach der Installation einen Nachweis über die fachgerechte Montage und Befestigung, der bei Bedarf der Versicherung vorgelegt werden kann. 

 

Hinweis: Es ist wichtig zu beachten, dass selbst durchgeführte Montagen oder Befestigungen, auch wenn sie handwerklich gut ausgeführt sind, von vielen Versicherungen nicht anerkannt werden. Der Grund dafür liegt in der fehlenden Möglichkeit, die Qualität und Sicherheit der Installation unabhängig zu überprüfen.

Versicherungsanforderung 3: Standort der Aufbewahrungslösung

Ein oft übersehener, aber für Versicherungen äußerst wichtiger Aspekt bei der Absicherung von Gegenständen außerhalb der Wohnung ist außerdem der Standort der Aufbewahrungslösung. Viele Versicherungen haben spezifische Anforderungen hinsichtlich der Nähe zum Wohnort des/der Versicherten. Diese Anforderungen können erheblichen Einfluss darauf haben, ob und in welchem Umfang der Versicherungsschutz greift.

 

Folgende Punkte sind bei der Standortwahl besonders zu beachten:

1. Grundstücksnähe: Viele Versicherungen verlangen, dass sich die Aufbewahrungslösung auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung befindet. Dies erleichtert die Überwachung und reduziert das Diebstahlrisiko.

 

2. Maximale Entfernung: Sollte sich die Aufbewahrungslösung nicht direkt auf dem Grundstück befinden, gibt es oft Vorgaben zur maximalen Entfernung. Diese kann je nach Versicherung variieren, liegt aber häufig im Bereich von wenigen hundert Metern.

 

3. Zugänglichkeit: Der Standort sollte für den Versicherten leicht zugänglich sein, um eine regelmäßige Kontrolle zu ermöglichen.

 

4. Sichtbarkeit: Einige Versicherungen bevorzugen Standorte, die von der Wohnung aus einsehbar sind, da dies eine zusätzliche Abschreckung für potenzielle Diebe darstellt.

 

5. Beleuchtung und Umgebungssicherheit: Ein gut beleuchteter Standort in einer sicheren Umgebung kann die Akzeptanz durch die Versicherung erhöhen.

 

Die Lösung von Kiwabo erweist sich in diesem Zusammenhang als ideal. Unsere Mini-Garagen lassen sich problemlos vor der Haustür oder im Innenhof installieren, wodurch die Problematik des Standortes in den meisten Fällen bereits gelöst ist. Diese flexible Platzierungsmöglichkeit erfüllt somit nicht nur die strengen Anforderungen der Versicherungen hinsichtlich der Nähe zum Wohnort, sondern bietet unseren KundInnen  auch maximalen Komfort und Sicherheit. 

 

Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Standortanforderungen von Versicherung zu Versicherung variieren können. Wir empfehlen unseren Kunden und Kundinnen daher, vor der Installation ihrer Kiwabo-Box Rücksprache mit ihrer Versicherung zu halten, um sicherzustellen, dass der gewählte Standort alle spezifischen Anforderungen erfüllt. Das Gute hierbei ist: Im Gegensatz zu vielen anderen Anbietern haben die meisten größeren Versicherungen bereits von unseren Kiwabo-Garagen gehört, was den Prozess der Anmeldung und Anerkennung zumeist sehr unkompliziert gestaltet.

Von Versicherungen anerkannt

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Bild von Christopher Weide
Christopher Weide

Erfinder und Gründer von kiwabo

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