Rollator im Treppenhaus abstellen – Das sind die Fakten

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Herausforderungen durch Rollatoren im Treppenhaus

In vielen städtischen Wohnanlagen stehen BewohnerInnen vor der Herausforderung, ihre Rollatoren sicher unterzubringen. Besonders für ältere oder mobilitätseingeschränkte Menschen, die in Wohnungen ohne Fahrstuhl oder mit begrenztem Stauraum leben, gibt es oft keine passende Lösung. Das tägliche Tragen des schweren Rollators in die Wohnung ist für sie nicht praktikabel, und der begrenzte Platz in ihrer Wohnung erschwert das sichere Verstauen zusätzlich. Aus diesem Grund wird das Treppenhaus oft als einzige Option betrachtet, was jedoch nicht selten zu Problemen führt, die das alltägliche Leben aller Hausbewohner und -bewohnerinnen beeinträchtigen können:

 

Eingeschränkte Bewegungsfreiheit und Engpässe: Treppenhäuser sind meist eng bemessen und dienen als gemeinschaftlich genutzte Durchgangsbereiche. Abgestellte Rollatoren führen oft zu Platzproblemen, schränken den Bewegungsraum ein und erschweren den Zugang für andere BewohnerInnen. Diese Engpässe können den Alltag stören und Unzufriedenheit unter den NachbarInnen hervorrufen.

 

Potenzielle Gefahrenquellen: Die Sicherheitsrisiken, die mit im Treppenhaus abgestellten Rollatoren verbunden sind, sind nicht zu unterschätzen. In Notfallsituationen, wie beispielsweise bei Bränden, können Rollatoren im Treppenhaus oder Hausflur zu gefährlichen Hindernissen werden. Sie blockieren wichtige Fluchtwege und können die Evakuierung behindern. 

 

Auswirkungen auf Sauberkeit und Erscheinungsbild: Neben den Platz- und Sicherheitsproblemen beeinträchtigen im Treppenhaus abgestellte Rollatoren oft auch die Ästhetik und Hygiene des Gebäudes. Besonders bei schlechtem Wetter können sie Schmutz und Feuchtigkeit im Treppenhaus hinterlassen, was sich negativ auf die Sauberkeit und das optische Erscheinungsbild der Immobilie auswirkt und zusätzliche Reinigungskosten verursachen kann. 

 

Zwischenmenschliche Spannungen: Die beschriebene Problematik führt häufig zu Konflikten zwischen den Bewohnenden. SeniorInnen, die auf ihre Gehhilfen im Treppenhaus oder Hausflur angewiesen sind, sehen sich mit Beschwerden und Unmut ihrer Nachbarn und Nachbarinnen konfrontiert. Dies kann langfristig das Gemeinschaftsgefühl und den Wohnfrieden beeinträchtigen und zu einem angespannten Wohnklima führen.

Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften zu Rollatoren im Treppenhaus

Das Abstellen von Rollatoren im Treppenhaus wird in Deutschland durch verschiedene Gesetze und Vorschriften geregelt, die die Sicherheit und Ordnung in Gemeinschaftsbereichen sicherstellen sollen. Diese rechtlichen Rahmenbedingungen bilden die Grundlage für den Umgang mit der Problematik und sind für alle Beteiligten – Mietende, Vermietende und Hausverwaltungen – von großer Bedeutung.

 

Ein zentrales Gesetz in diesem Zusammenhang ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das grundlegende Bestimmungen zur Nutzung von Mietobjekten und gemeinschaftlich genutzten Bereichen enthält. Gemäß § 535 BGB haben Mieter und Mieterinnen das Recht, die Mietsache zu nutzen, müssen jedoch Rücksicht auf die anderen Bewohner und Bewohnerinnen nehmen. Dies bedeutet, dass das Abstellen von Gegenständen wie Rollatoren im Treppenhaus oder Hausflur grundsätzlich nicht zulässig ist, wenn dadurch die Nutzung der Gemeinschaftsflächen beeinträchtigt wird. Das Gesetz stellt sicher, dass Gemeinschaftsbereiche nicht blockiert und die Rechte aller Mieter und Mieterinnen respektiert werden.

 

Zusätzlich regelt das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) die Nutzung gemeinschaftlicher Bereiche in Mehrfamilienhäusern. Es legt fest, dass Eigentümergemeinschaften Regeln aufstellen können, um sicherzustellen, dass gemeinschaftlich genutzte Flächen frei und zugänglich bleiben. Im Falle von Rollatoren können spezifische Regelungen getroffen werden, die deren Nutzung und Aufbewahrung betreffen. Diese gesetzlichen Vorgaben sollen Konflikte vermeiden und die Sicherheit sowie den Komfort aller Bewohner und Bewohnerinnen gewährleisten.

 

Ein weiterer relevanter Aspekt ist das Baurecht, das Anforderungen an die Gestaltung und Nutzung von Gebäuden stellt. Dieses Recht stellt sicher, dass Neubauten und bestehende Gebäude so konzipiert und genutzt werden, dass die Sicherheit aller Bewohner und Bewohnerinnen gewährleistet ist. Dazu gehört auch die Regelung der Nutzung von Gemeinschaftsbereichen wie Treppenhäusern, um sicherzustellen, dass diese jederzeit frei von Hindernissen sind. In Bezug auf Rollatoren können baurechtliche Vorgaben beispielsweise die Schaffung von speziellen Abstellflächen oder die Mindestbreite von Fluren und Türen betreffen.

 

Neben diesen allgemeinen Gesetzen gibt es außerdem spezifische Regelungen, die je nach Bundesland oder Gemeinde variieren können. Diese lokalen Verordnungen betreffen oft die Details der Nutzung von Gemeinschaftsbereichen und können zusätzliche Anforderungen stellen, um die Sicherheit und Zugänglichkeit zu gewährleisten. In manchen Kommunen gibt es beispielsweise spezielle Vorschriften für barrierefreies Wohnen, die auch Bestimmungen zum Umgang mit Mobilitätshilfen wie Rollatoren beinhalten können.

 

Besonders zu beachten ist, dass diese gesetzlichen Rahmenbedingungen zwar klare Regeln vorgeben, um die Sicherheit und das Wohlbefinden aller Bewohner und Bewohnerinnen zu schützen, gleichzeitig aber auch Raum für individuelle Lösungen lassen. Gerichte haben in der Vergangenheit Urteile gefällt, die unter bestimmten Umständen das Abstellen von Rollatoren im Treppenhaus erlauben, insbesondere wenn keine anderen praktikablen Alternativen zur Verfügung stehen. Es ist daher ratsam, sich dieser rechtlichen Komplexität bewusst zu sein und im Einzelfall nach angemessenen Lösungen zu suchen, die sowohl den Sicherheitsanforderungen als auch Bedürfnissen der Menschen gerecht werden, die auf ihren Rollator angewiesen sind.

Brandschutz und Sicherheit: Bedeutung freier Fluchtwege im Treppenhaus

Die Brandschutzverordnung spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherheit in Wohngebäuden, insbesondere wenn es um das Abstellen von Rollatoren im Treppenhaus geht. In Deutschland müssen Flucht- und Rettungswege stets frei von Hindernissen sein, um im Brandfall eine schnelle und sichere Evakuierung aller Bewohnenenden zu gewährleisten. Dabei muss besonders auf die Bedürfnisse von mobilitätseingeschränkten Personen geachtet werden.

 

Die Musterbauordnung (MBO) § 14 schreibt vor, dass in Gebäuden mindestens zwei voneinander unabhängige Rettungswege vorhanden sein müssen, die nicht durch Gegenstände wie Rollatoren blockiert werden dürfen. Für Personen, die einen Rollator benötigen, ist diese Regelung von besonderer Bedeutung, da sie im Notfall möglicherweise mehr Zeit für die Evakuierung benötigen. Zusätzlich gibt die Technische Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.3) klare Anweisungen zur Freihaltung von Flucht- und Rettungswegen, die oft auch auf Wohngebäude übertragen werden.

 

Vermietende sind verpflichtet, regelmäßige Kontrollen durchzuführen und sicherzustellen, dass Treppenhäuser und andere Fluchtwege frei von Hindernissen bleiben. Sie müssen jedoch auch die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Gehhilfen berücksichtigen und gegebenenfalls alternative Lösungen anbieten. Bei Verstößen gegen die Brandschutzvorschriften können erhebliche Konsequenzen drohen, einschließlich Bußgeldern für Vermietende und mögliche Abmahnungen oder sogar Kündigungen für MieterInnen. 

 

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Vorschriften nicht dazu dienen, Menschen zu diskriminieren, sondern die Sicherheit aller Bewohnenden zu gewährleisten. In einigen Fällen haben Gerichte entschieden, dass das vorübergehende Abstellen von Rollatoren im Treppenhaus zulässig sein kann, wenn keine anderen praktikablen Alternativen zur Verfügung stehen und der Rollator im Notfall schnell entfernt werden kann.

Regelungen in Mietverträgen und Hausordnungen für die Nutzung von Treppenhäusern

Mietverträge und Hausordnungen bilden eine weitere Komponente bei den Regelungen zum Abstellen von Rollatoren im Treppenhaus oder Flur. Diese Dokumente enthalten oft spezifische Klauseln, die den Umgang mit Gemeinschaftsbereichen detailliert festlegen. Hausordnungen dienen dazu, klare Regeln für das Zusammenleben in Wohnanlagen zu schaffen und können explizit das Abstellen von persönlichen Gegenständen wie Rollatoren im Treppenhaus verbieten. Beispielsweise könnte eine typische Klausel lauten: „Das Abstellen von Gegenständen jeglicher Art, einschließlich Rollatoren, in Treppenhäusern, Fluren und anderen Gemeinschaftsbereichen ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.“ Ähnliche Bestimmungen finden sich oft in Mietverträgen.

 

Für VermieterInnen und Immobilienverwaltungen bedeutet dies, dass sie diese Regelungen überwachen und durchsetzen müssen. Dies umfasst regelmäßige Begehungen der gemeinschaftlichen Bereiche und gegebenenfalls das Ergreifen angemessener Maßnahmen bei Verstößen. Die Umsetzung dieser Regelungen erfordert oft Fingerspitzengefühl, insbesondere bei Rollatoren, die für viele Bewohnende unverzichtbare Hilfsmittel sind. Vermietende sollten daher den Dialog mit den betroffenen MieterInnen suchen, um gemeinsam praktikable Lösungen zu finden.

 

Bei der Anwendung von Mietvertrags- und Hausordnungsklauseln ist ein ausgewogener Ansatz unerlässlich. Starre Regelwerke stoßen oft an ihre Grenzen, wenn es um die komplexen Realitäten des Zusammenlebens geht. Eine differenzierte Betrachtung jeder einzelnen Situation, unter Berücksichtigung sowohl der Sicherheitsaspekte als auch der Bedürfnisse mobilitätseingeschränkter Bewohner, führt häufig zu tragfähigeren Lösungen. In Fällen, in denen keine alternativen Abstellmöglichkeiten vorhanden sind, könnte eine befristete Ausnahmeregelung für das Abstellen eines Rollators im Treppenhaus erwogen werden. Dies setzt voraus, dass andere Hausbewohnende nicht übermäßig beeinträchtigt werden und der Rollator im Ernstfall schnell entfernt werden kann. Entscheidend für ein harmonisches Miteinander sind ein offener Austausch aller Beteiligten und die Bereitschaft, unkonventionelle, aber praktikable Ansätze zu verfolgen.

Versicherungsaspekte und Haftungsfragen für Rollatoren im Treppenhaus 

Das Abstellen von Rollatoren im Treppenhaus hat erhebliche Auswirkungen auf versicherungstechnische Aspekte und Haftungsfragen. Sowohl Nutzer und Nutzerinnen von Rollatoren als auch VermieterInnen und Hausverwaltungen müssen sich der potenziellen Risiken und Verantwortlichkeiten bewusst sein.

 

Für Nutzer und Nutzerinnen von Rollatoren ist eine private Haftpflichtversicherung von großer Bedeutung. Sie deckt Schäden ab, die durch den Gebrauch des Rollators verursacht werden könnten, einschließlich Unfälle im Treppenhaus. Allerdings haben viele Versicherungspolicen Einschränkungen bezüglich der Deckung von Schäden, die durch unsachgemäße Lagerung in Gemeinschaftsbereichen entstehen. Die Betroffenen sollten daher ihre Versicherungspolice genau prüfen und gegebenenfalls mit ihrem Versicherungsanbieter Rücksprache halten.

 

Die Hausratversicherung spielt ebenfalls eine wichtige Rolle, allerdings mit entscheidenden Einschränkungen. In der Regel sind Rollatoren nur dann gegen Diebstahl versichert, wenn sie aus einem geschlossenen Raum gestohlen werden. Das bedeutet, dass ein im Treppenhaus abgestellter Rollator im Falle eines Diebstahls höchstwahrscheinlich nicht von der Versicherung abgedeckt ist. Diese Einschränkung unterstreicht die Wichtigkeit, Rollatoren in sicheren, abschließbaren Räumen aufzubewahren. Personen, die auf ihren Rollator angewiesen sind, sollten sich dieser Bedingung bewusst sein und mit ihrer Versicherung klären, welche spezifischen Regelungen für ihren Fall gelten.

 

Im Schadensfall, sei es durch Unfall, Diebstahl oder Vandalismus, ist es wichtig, schnell und korrekt zu handeln: Der Vorfall sollte umgehend dokumentiert, dem Vermietenden oder der Hausverwaltung sowie der zuständigen Versicherung gemeldet werden. Bei Diebstahl ist zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten, auch wenn die Chancen auf Versicherungsschutz bei im Treppenhaus abgestellten Rollatoren gering sind. Wenn möglich, sollten Zeugenaussagen eingeholt und Maßnahmen zur Schadensminderung ergriffen werden. Zudem muss die Verantwortlichkeit für den Schaden geklärt werden.

 

Eine offene Kommunikation zwischen allen Beteiligten ist entscheidend, um potenzielle Konflikte und Versicherungsprobleme zu vermeiden. Angesichts der vielschichtigen Problematik ist ein ganzheitlicher Ansatz erforderlich. Dieser sollte die praktischen Notwendigkeiten der Rollatornutzung mit den Anforderungen des Versicherungsschutzes und der allgemeinen Gebäudesicherheit in Einklang bringen. Eine solche integrierte Herangehensweise kann nicht nur Konflikte minimieren, sondern auch zu nachhaltigeren Lösungen führen. Die Schaffung sicherer, abschließbarer Abstellmöglichkeiten für Rollatoren außerhalb des Treppenhauses, wie beispielsweise Rollatorboxen, ist eine praktikable Lösung, die allen Interessen gerecht wird. Sie minimiert nicht nur das Risiko von Diebstahl und Beschädigung, sondern stellt auch sicher, dass im Falle eines Diebstahls der Versicherungsschutz greift.

Rollatorboxen: Die sichere Alternative zur Unterbringung von Rollatoren

Angesichts der rechtlichen und praktischen Herausforderungen, die das Abstellen von Rollatoren im Treppenhaus mit sich bringt, sind alternative Aufbewahrungslösungen von großer Bedeutung. Eine der besten Alternativen zur Unterbringung im Hausflur sind speziell konzipierte Aufbewahrungsboxen für Rollatoren, auch bekannt als Rollatorboxen.

 

Rollatorboxen bieten eine praktische und sichere Lösung für die Aufbewahrung von Rollatoren außerhalb des Treppenhauses. Diese Boxen sind speziell für den Zweck der Rollatoraufbewahrung entwickelt worden und bieten mehrere Vorteile gegenüber der Unterbringung im Hausflur:

 

  1. Sicherheit: Rollatorboxen sind in der Regel abschließbar, was einen effektiven Schutz vor Diebstahl und Vandalismus bietet. Dies ist besonders wichtig, da Rollatoren oft wertvolle und für ihre BesitzerInnen unentbehrliche Hilfsmittel sind.

  2. Wetterschutz: Viele der Boxen sind wetterfest konstruiert und schützen die Rollatoren vor Regen, Schnee und anderen Witterungseinflüssen. Dies ist besonders vorteilhaft, wenn die Boxen im Außenbereich aufgestellt werden.

  3. Platzersparnis: Durch die Nutzung von Rollatorboxen bleiben Treppenhäuser und Flure frei von Hindernissen. Dies erhöht nicht nur die Sicherheit im Gebäude, sondern entspricht auch den gesetzlichen Anforderungen an Fluchtwege.

  4. Flexible Platzierung: Rollatorboxen können in gemeinschaftlichen Außenbereichen oder Garagen aufgestellt werden. Dies ermöglicht eine flexible Nutzung des vorhandenen Raums und kann individuell an die Gegebenheiten der Wohnanlage angepasst werden.

  5. Benutzerfreundlichkeit: Die Boxen können ebenerdig und leicht zugänglich platziert werden, was besonders für ältere oder mobilitätseingeschränkte Personen von Vorteil ist.

 

Vermietende und Hausverwaltungen sollten die Installation von Rollatorboxen in Erwägung ziehen. Sie steigern nicht nur die Mobilität von älteren Menschen, sondern können auch dazu beitragen, Konflikte bezüglich der Nutzung gemeinsamer Räume zu vermeiden. Zudem zeigt die Bereitstellung solcher Lösungen, dass die Bedürfnisse aller Bewohnenden ernst genommen werden, was zu einer höheren Mieterzufriedenheit führen kann.

Kiwabos Rollatorboxen: Ein Gewinn für die gesamte Nachbarschaft

 

Als Experten für Aufbewahrungslösungen haben wir von Kiwabo die Herausforderungen rund um das Abstellen von Rollatoren erkannt und mit unserer rollabo-Serie eine umfassende Antwort entwickelt. Unsere Rollatorboxen bauen auf den im vorherigen Abschnitt genannten Vorteilen auf, gehen jedoch noch einen Schritt weiter, um den Bedürfnissen aller Beteiligten gerecht zu werden.

 

So umfasst unsere rollabo-Serie verschiedene Modelle, die für unterschiedliche Anforderungen konzipiert sind:

  • rollabo S: Ideal für Rollatoren und kleine Gehhilfen, bietet kompakten Stauraum
  • rollabo L: Geeignet für einfache Rollstühle und kleine E-Rollstuhl-Modelle
  • rollabo XL: Konzipiert für Elektrorollstühle und E-Mobile mit zusätzlichem Platz
  • rollabo XL+: Bietet extra Höhe für größere Elektrorollstühle
  • rollabo XXL: Speziell für lange Elektro-Rollstühle und -Mobile entwickelt
  • rollabo XXL+: Die größte Option für besonders lange und hohe Elektro-Rollstühle

 

Jedes Modell unserer rollabo-Serie kombiniert robuste Bauweise mit maximaler Sicherheit. Hergestellt aus wetterfestem Birkensperrholz und verzinktem Stahlblech, gewährleisten unsere rollabos einen zuverlässigen Schutz vor Witterungseinflüssen und Vandalismus. Das integrierte Stangenschloss sowie die feste Bodenverankerung sorgen für zusätzlichen Diebstahlschutz, wodurch unsere Boxen von Versicherungen anerkannt sind und NutzerInnen somit einen entscheidenden Vorteil bieten. 

 

Durch die Vielfalt der Modelle sowie der zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten fügen sich unsere rollabos sowohl in private Wohnumfelder als auch in größere Wohnanlagen nahtlos ein und bieten eine langfristige, ästhetisch ansprechende und funktionale Lösung für die sichere Unterbringung jeglicher Mobilitätshilfen. 

 

Die Flexibilität unserer rollabo-Serie zeigt sich jedoch nicht nur in der Vielfalt der Modelle, sondern auch in den Anschaffungsoptionen: KundInnen haben die Wahl zwischen Kauf und Miete, was die rollabos sowohl für Privatpersonen als auch für Wohnungsgesellschaften attraktiv macht. Diese Flexibilität ermöglicht es, die optimale Lösung für jede finanzielle Situation und jeden Nutzungszeitraum zu finden.

 

Zusätzlich zu den Standardmodellen bieten wir maßgeschneiderte Lösungen an. Auf Wunsch können unsere rollabos mit einer Vorbereitung für einen Stromanschluss ausgestattet werden, was besonders für NutzerInnen von Elektromobilen von Vorteil ist. Um den Komfort weiter zu erhöhen, sind unsere größeren Modelle mit einer integrierten Einfahrtsrampe ausgestattet. Diese erleichtert das Ein- und Ausfahren und macht die Nutzung der Box auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität problemlos möglich. Die durchdachte Konstruktion gewährleistet dabei, dass die Rampe die Sicherheit und Wetterfestigkeit der Box nicht beeinträchtigt.

 

Sie sind neugierig geworden und möchten von den vielfältigen Vorteilen unserer Rollatorboxen profitieren? Dann schauen Sie in unserem Shop vorbei und finden Sie noch heute das passende Modell für Sie!

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Christopher Weide

Erfinder und Gründer von kiwabo